Können Ausländer Land in Thailand kaufen?

Kurz gesagt

Nein — das thailändische Recht erlaubt Ausländern nicht, Land direkt auf ihren eigenen Namen zu besitzen, von sehr begrenzten Ausnahmen abgesehen. In der Praxis zeigen die Geschichten auf dieser Seite, dass Land stattdessen auf den Namen der thailändischen Partnerin gekauft wird, was echtes Vertrauen — und ein echtes Risiko — in die Beziehung selbst legt.

Mehr Kontext

Das thailändische Recht reserviert Landbesitz für thailändische Staatsbürger und mehrheitlich thailändische Unternehmen; ein Ausländer kann kein direktes Volleigentum an Land halten, unabhängig vom Ehestatus. Der in den hier gesammelten Geschichten durchgängig genutzte Ausweg ist, das Land auf den Namen der thailändischen Partnerin zu kaufen, manchmal mit einem eingetragenen Nießbrauchrecht oder einer langfristigen Pacht, die dem Ausländer ein gewisses rechtliches Nutzungsrecht gibt. Diese Regelung hängt vollständig vom Vertrauen ab: Mehrere Geschichten beschreiben so gekauftes Land, das die Beziehung unbeschadet überstand, während andere es als genau den Punkt beschreiben, an dem beim Ende der Beziehung alles verloren ging.


Verwandte Fragen

Was ist ein Nießbrauch, und schützt er einen Ausländer, der für Land bezahlt hat?

Das ist ein eingetragenes gesetzliches Recht, ein Grundstück für einen festgelegten Zeitraum (oft lebenslang für den Ausländer) zu nutzen und davon zu profitieren, auch wenn die thailändische Partnerin den Titel hält. Es bietet echten rechtlichen Schutz, gewährt aber kein Eigentum selbst.

Reicht die Heirat mit einer Thailänderin aus, um Land besitzen zu können?

Nein. Die Ehe ändert nicht das zugrunde liegende Gesetz — selbst der ausländische Ehemann einer Thailänderin kann weiterhin keinen Landtitel direkt auf seinen eigenen Namen halten.


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